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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Geltungsbereich
Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio bzw. Ladenlokal Under Palms Tattoos (nachfolgend „Studio” genannt) bzw. dem selbstständigen Tätowierer des Studios (nachfolgend „Künstler” genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Terminvereinbarungen und Terminkautionen

 
(2.1)
Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo) einen Termin mit dem Studio vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe das Studio, u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. 
 
(2.2)
Eine Auszahlung der Terminkaution ist nur möglich, wenn
a)
der Kunde gegenüber dem Studio den offenen Termin mindestens 72 Stunden vor dem fälligen Termin abgesagt hat,
b)
der Künstler/das Studio den Termin aufgrund von Ursachen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
 
 
(2.3)
Terminverlegungen sind bis zu 72 Stunden vor dem Termin ausschließlich persönlich oder per Direktnachricht an den Künstler (Instagram/Whatsapp) möglich. 
 
(2.4)
Die Terminkaution verfällt, wird also vom Studio ohne Gegenleistung einbehalten, wenn der Kunde
(a)
zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 72 Stunden zuvor persönlich oder per Direktnachricht an den Künstler (Instagram/Whatsapp) abzusagen. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin. 
(b)
in einer nicht tätowierbaren Verfassung, d.h. unter z. B. Einfluss von Drogen, Alkohol,  blutverdünnenden Medikamenten oder Antibiotika erscheint, und aufgrund dieser Vorraussetzungen der Termin nicht stattfinden kann.
 
 

3. Preise

(3.1)
Das Studio bietet je nach Arbeit (Tattoo) entweder Festpreise oder Preise nach Aufwand (je Motiv/Platzierung/Detailgehalt) an.
(3.2)
Die Erstellung der Vorlage sowie der Schablone (Stencil), auch außerhalb des vereinbarten Termins und/oder in Abwesenheit des Kunden, werden als Arbeitsaufwand berechnet.
 
 

4. Rechte und Pflichten des Kunden

(4.1)
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der die Arbeit für den Künstler vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:
(a)
Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 48 Stunden vor dem Termin.
(b)
Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen, wesentlich erschweren oder eine Gefahr für den Kunden oder Künstler darstellen könnten (hierzu gehören u.a. Aspirin, ASS, Antibiotika, etc.).
(c)
Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Studio abgesprochen war.
(d)
Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).
(e)
Dem Kunden sind keine Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben, Piercingschmuck, sonstigen Tätowier- bzw. Piercingmitteln, Desinfektionsmitteln oder Pflastern bekannt.
(f) Der Kunde muss in einem für den Künstler zumutbaren hygienischen Zustand erscheinen.
(g) Die Kundin ist nicht schwanger, die Entbindung liegt mehr als 12 Monate zurück und es wurde bereits abgestillt.
Das Studio und der Tätowierer behält sich vor, bei Missachtung der oben genannten Punkte den Termin abzubrechen. Die Anzahlung bzw. Terminkaution wird daraufhin einbehalten.
(4.2) Der Kunde ist verpflichtet, das Studio bei der Terminierung über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).
(4.3) Zu Beginn eines Tätowiertermins wird dem Kunden das Enddesign in Form einer Blaupause/ Computergrafik oder Zeichnung  präsentiert, hierbei liegt es in der Verantwortung des Kunden auf eventuelle Missverständnisse oder Fehler hinzuweisen. Insbesondere bei Schriften, Zahlen, Daten, Symbolen, Schreibweisen von Namen oder auch Schriften aus anderen Kulturkreisen ist der Kunde verpflichtet, eine Vorlage zur Verfügung zu stellen und sich im Vorfeld persönlich um eine korrekte Schreibweise, bzw. entsprechendem Wortlaut bemüht zu haben.
Änderungswünsche oder Korrekturen teilt der Kunde dem Künstler vor der Anfertigung der Schablone (Stencil) mit. Diesbezügliche Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden und fallen nicht in den Haftungsbereich des Studios.
Der Stencil/die Zeichnung wird anschließend auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone/Zeichnung genauestens in Augenschein und prüft das Enddesign.
Der Kunde ist sich bewusst, dass der Stencil/die Zeichnung keine 1 zu 1 Abbildung der fertigen Tätowierung darstellt, da es nur einen groben Eindruck des Endergebnis auf die Haut projiziert (Schattierungen/abweichende Strichstärken)
Das Studio und der Tätowierer behält sich vor, bei offensichtlicher Unsicherheit des Kunden bezüglich Größe, Platzierung oder Ausfertigung des Tattoos zum Zeitpunkt des Auftragens des Stencils, aufgrund der damit verbunden Änderung des Zeit- oder Materialaufwands, den Termin abzubrechen. Die Anzahlung bzw. Terminkaution wird in diesem Falle einbehalten.
Mit Beginn der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.
(4.4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Tätowierers vor und während des Eingriffes. Nur so kann der Tätowierer gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
Da der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, kann es zu ruckartigen, für den Tätowierer unvorhersehbaren Bewegungen o.ä. seitens des Kunden kommen. Trotz leichter Fixierung durch Druck und Anspannen der Hautpartie kann der Tätowierer die Körper- und Reflexreaktion nicht gänzlich verhindern, lediglich versuchen zu minimieren. In seltenen Fällen kann die Qualität der Tätowierung dementsprechend beeinflusst werden. Der Kunde ist sich dessen bewusst.
(4.5) Der Kunde willigt vor dem Termin schriftlich in den Eingriff ein und hält dies in einer Einverständniserklärung mit den notwendigen personenbezogenen Daten fest. Um dies zu verifizieren führt der Kunde ein amtlich ausgestelltes Ausweisdokument zum Zeitpunkt des Termins mit sich.
(4.6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
(4.7) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist dem Studio überlassen, ob es in diese Vereinbarung einwilligt.
(4.8) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde das Studio und den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
(4.9) Der Kunde folgt den Nachsorgeanweisungen des Tätowierers und des Studios.
 
 

5. Rechte und Pflichten des Studios

(5.1) Der Kunde wird am Termin über den Eingriff sowie die damit verbunden Risiken schriftlich aufgeklärt. Besteht die Vermutung, dass gewisse Umstände gegen die Durchführung einer Tätowierung oder eines Piercings sprechen, ist dies bereits vor dem Termin zu erwähnen und die Durchführung sicherzustellen.
(5.2) Das Studio und der Tätowierer bzw. Piercer verpflichtet sich, den Kunden über den Heilungsprozess und die notwendigen Verhaltensregeln zu informieren.
(5.3) Das Studio kann die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter folgenden Umständen:
(a) Es handelt sich bei dem gewünschten Tattoomotiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die kopiert werden soll.
(b) Vorlagen bzw. Motive lassen durch ihre Größe kein gutes Resultat erwarten (Verschwimmen der Konturen und Verlaufen von nah beieinander liegenden Linien).
(c) Der Inhalt der Arbeit bzw. die Bedeutung des Designs stehen im erheblichen Widerspruch zur Überzeugung des Studioinhabers (insbesondere politische oder rechtswidrige Motive).
(d) Die Tätowierung lässt aufgrund der gewünschten Positionierung keine überzeugende Permanenz erwarten, dies betrifft unter anderem Tätowierungen auf und an der Hand speziell Finger.
(5.4) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattooentwurfs verbleiben immer beim Studio und Tätowierer.
(5.5) Der Tattooentwurf wird dem Kunden am Tag des Termins präsentiert. Bei einigen Motiven ist das Anfertigen eines Entwurfs aufgrund der Komplexität der zu tätowierenden Körperstelle nicht möglich. In diesem Fall wird der Entwurf direkt auf die Haut des Kunden gezeichnet.
Tattooentwürfe werden nicht im Vorfeld versandt.
(5.6) Wir weisen darauf hin, dass das Studio gemäß §642 BGB das Recht hat, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (72 Stunden vorher, ausschließlich persönlich  oder per Direktnachricht an den Künstler (Instagram/Whatsapp), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (die vereinbarte Terminkaution für den Termin, siehe 2.). In diesem einem Fall hat das Studio das Recht, nach §643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.
(5.7) Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Künstler oder das Studio ein, so hat das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung, z.B. durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen, so teilt er dies dem Studio bei Erstellung der Fotos mit.
 
 

6. Haftungsausschluss

(6.1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und eventuell daraus resultierenden Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) aufgrund von Fehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit dem Studio in Kontakt zu treten.
(6.2) In sehr seltenen Fällen kann es, trotz größter Sorgfalt hinsichtlich Hygiene und Sauberkeit, zu Infektionen und/oder Komplikationen in der Wundheilung kommen. Aufgrund des §52 Abs2 SGBV kann es passieren, dass die Krankenversicherungen in einem solchen Fall nicht in Verantwortung treten.
Das Studio trägt in diesem Fall keine anfallenden Kosten. Das Studio trägt in diesem Fall ebenso keine Haftung.
(6.3) Das Studio weist darauf hin, dass bei einem Eingriff, auch bei höchster Sorgfalt, Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstigen Materialien geschehen könnten. Daher wird empfohlen, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen.
Weder Studio noch Tätowierer haften für Verschmutzungen bzw. Beschädigungen von Kleidung oder Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Künstler herbeigeführt.
 
 

7. Sonstiges

(7.1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung
soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
(7.2) Der Gerichtsstand ist Amtsgericht Koblenz, Rheinland-Pfalz
(7.3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw. selbstständig tätigen Tätowierer oder Piercer und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.